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Carl Philipp Trump: Der Berliner Unternehmer, der mit legalem LSD den Gesetzgeber herausforderte

Es gibt Gründergeschichten, die in Businessplänen beginnen, und es gibt solche, die in einer Gesetzeslücke beginnen. Die von Carl Philipp Trump gehört eindeutig zur zweiten Sorte. Von einer Wohnung in Berlin-Friedrichshain aus baute er ein Unternehmen auf, das etwas verkaufte, was die meisten Menschen für eindeutig verboten hielten – und das trotzdem, zumindest für eine Weile, legal war. Der Fall ist bis heute eines der anschaulichsten Beispiele dafür, wie schnell chemische Innovation deutsches Drogenrecht überholen kann und wie träge der Gesetzgeber darauf reagiert.

Wer nach dem Namen Carl Philipp Trump sucht, stößt schnell auf Schlagzeilen, Kuriositäten und einen prominenten Nachnamen. Dahinter steckt aber eine Geschichte, die für Wirtschaftsjournalismus, Rechtspolitik und Drogendebatte gleichermaßen interessant ist.

Wer ist Carl Philipp Trump?

Carl Philipp Trump ist ein Berliner Unternehmer, der 2020 und 2021 bundesweite Aufmerksamkeit erlangte, weil er über einen Onlineshop und ein Ladengeschäft LSD-Derivate verkaufte, die zu diesem Zeitpunkt nicht unter das deutsche Betäubungsmittelrecht fielen. In Medienberichten aus dem Jahr 2021 wird er als 33-Jähriger beschrieben, wohnhaft in Berlin-Friedrichshain.

Ein Detail, das ihm früh mediale Reichweite verschaffte, war seine eigene Angabe, über mehrere Ecken mit dem ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump verwandt zu sein. Belegt wurde diese Verwandtschaft nie – Redaktionen von Vice bis t-online formulierten sie stets als Selbstauskunft. Für die Berichterstattung war sie dennoch ein Türöffner, und Carl Philipp Trump wusste das durchaus zu nutzen.

Vor dem Einstieg ins Drogengeschäft war er im Kryptohandel aktiv. Gegenüber Business Insider schilderte er, im Jahr 2017 mit Bitcoin-Trading Gewinne im Millionenbereich erzielt und anschließend einen erheblichen Teil davon wieder verloren zu haben. Auf diese finanzielle und persönliche Krise folgte nach eigener Darstellung die Auseinandersetzung mit Psychedelika, die er später zur Gründungsmotivation seines Unternehmens erklärte. Im September 2020 startete das Geschäft.

Das Geschäftsmodell: Verkaufen, was noch nicht verboten ist

Das Produkt hieß 1cP-LSD. Chemisch handelt es sich um ein Derivat von LSD – ein sogenanntes Prodrug, das der menschliche Körper nach der Einnahme in LSD umwandelt. Genau darin lag der juristische Kniff: Weil die Molekülstruktur verändert war, handelte es sich formal um einen anderen Stoff als jenen, der im Betäubungsmittelgesetz gelistet ist.

Vertrieben wurde die Substanz als „Research Chemical“, also als Forschungschemikalie, nicht als Konsumprodukt. Diese Deklaration ist im Graumarkt für neue psychoaktive Substanzen seit Jahren üblich und dient primär der rechtlichen Absicherung des Verkäufers. Angeboten wurden Tabs mit unterschiedlichen Wirkstoffmengen, gestaffelt in Kategorien vom Mikrodosieren bis zur vollen Dosis, verkauft in Gebinden von wenigen Stück bis zu großen Mengen.

Carl Philipp Trump war nicht der Erste, der diese Regelungslücke erkannte. Der Handel mit LSD-Derivaten lief zu dieser Zeit längst über internationale Onlineshops. Sein Unterschied lag in der Offenheit: Wo andere anonym und außerhalb der Wahrnehmung agierten, betrieb er das Geschäft mit Firmennamen, Ladenlokal, Anwälten und Presseterminen. Business Insider beschrieb ihn als ersten Händler, der dieses Geschäft transparent betrieb. Nach eigenen Angaben hatte er sich von einem Anwalt schriftlich bestätigen lassen, dass der Verkauf zulässig sei.

Sein erklärtes Ziel formulierte er in einem Interview unmissverständlich: Er wolle zum „Amazon für LSD“ werden, mit Standorten in Berlin, Hamburg und München, in denen Kundinnen und Kunden unter psychologischer Begleitung konsumieren, meditieren oder kreativ arbeiten könnten.

Warum war das überhaupt legal? Das NpSG und sein Grundproblem

Um den Fall zu verstehen, muss man das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz kennen. Deutschland hatte lange das Problem, dass jede neue Designerdroge einzeln ins Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden musste. Sobald ein Stoff verboten war, brachten Labore eine minimal veränderte Variante auf den Markt – ein Wettlauf, den der Gesetzgeber strukturell nicht gewinnen konnte.

Das NpSG sollte dieses Katz-und-Maus-Spiel beenden, indem es nicht mehr Einzelsubstanzen, sondern ganze Stoffgruppen erfasst. Der Ansatz funktionierte in vielen Bereichen. Bei LSD-Derivaten aber blieben Lücken. Auf Anfrage von Journalisten räumte die zuständige Behörde ein, dass ein großer Teil der kursierenden Substanzen erfasst sei – was im Umkehrschluss bedeutete: eben nicht alle. Von „skrupellos agierenden Akteuren des Drogenmarktes“ war die Rede, die dieses dynamische Geschehen ausnutzten, und von einer bereits in Arbeit befindlichen Neuregelung.

Genau in diesem Zeitfenster operierte Carl Philipp Trump. Und er machte kein Geheimnis daraus, dass er es als Zeitfenster verstand.

Umsätze, Zoll und Wachstum

Die kolportierten Zahlen stammen überwiegend aus Selbstauskünften, was bei der Bewertung berücksichtigt werden sollte. Gegenüber t-online sprach er von knapp 240.000 Euro Umsatz in einem einzelnen Monat des Jahres 2021, mit steigender Tendenz. In einem späteren Gespräch mit der Zeitung nd nannte er eine Million Euro Gesamtumsatz seit Geschäftsbeginn im September und öffnete zum Beleg sein Bankkonto.

Reibungslos lief das Geschäft dennoch nicht. Der Zoll fing eine Großlieferung aus den Niederlanden mit nach seinen Angaben 25.000 Tabs ab – ein empfindlicher Ausfall, der die Lieferfähigkeit über Wochen einschränkte. Der Vorfall zeigt ein grundsätzliches Dilemma solcher Grauzonenmodelle: Auch wenn ein Verkauf im Inland nicht strafbar ist, bewegen sich Import, Zollabfertigung und Bankenbeziehung in einem Umfeld, in dem Behörden erheblichen Spielraum haben.

Bemerkenswert ist auch seine Reaktion auf die drohende Regulierung. Statt eines Ausstiegsszenarios rechnete er offen damit, dass sein niederländischer Lieferant schlicht die nächste marktfähige Variante liefern würde. Alternativ, so erklärte er gegenüber Vice, käme eine Verlagerung ins Ausland infrage, etwa nach Polen oder Russland, wo die Substanz weiterhin zulässig war.

Das umstrittene Obdachlosen-Experiment

Der Punkt, an dem die Berichterstattung kippte, war ein angekündigtes Vorhaben: Carl Philipp Trump wollte 1cP-LSD an obdachlose Menschen verteilen, um sie von ihrer Alkoholabhängigkeit zu befreien, und bezeichnete das als unabhängige Studie.

Die Kritik daran fiel deutlich aus. Fachlich ist es zwar zutreffend, dass psychedelische Substanzen in der Suchtforschung untersucht werden und bei Alkoholabhängigkeit erste Hinweise auf Wirksamkeit existieren. Diese Untersuchungen finden jedoch unter kontrollierten Bedingungen statt, mit medizinischer Begleitung, Ethikvotum, Ein- und Ausschlusskriterien und definierten Dosierungen. Nichts davon war hier gegeben. Hinzu kommt, dass Mischkonsum von Alkohol und LSD-Derivaten besonders riskant ist und viele wohnungslose Menschen bereits erhebliche gesundheitliche Vorbelastungen mitbringen. Der Vorwurf, hier würden Menschen in einer Notlage zu Versuchskaninchen gemacht, stand schnell im Raum.

An dieser Stelle gehört ein klarer Hinweis in jeden Text zum Thema: Der Konsum psychoaktiver Substanzen ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Bei kaum erforschten Research Chemicals sind Wirkprofil, Dosis-Wirkungs-Beziehung und Langzeitfolgen oft schlicht unbekannt. Wer psychisch vorbelastet ist, trägt ein zusätzliches Risiko. Selbstexperimente ersetzen keine ärztliche oder therapeutische Behandlung.

Politisches Engagement und die Organisation Gutmenschen

Carl Philipp Trump beließ es nicht beim Handel. Parallel betrieb er die Organisation Gutmenschen.org, mit der er nach eigener Darstellung gegen die katholische Kirche und Opus Dei vorging. Die Website war aus seinem Onlineshop heraus verlinkt, in seinem Berliner Ladengeschäft lagen entsprechende Sticker aus, und über einen Telegram-Kanal, der ursprünglich dem Kundensupport diente, rief er zu Demonstrationen auf.

Die Verbindung zwischen beiden Sphären war explizit: Das Drogengeschäft finanzierte die politische Arbeit. Nach seiner eigenen Aussage wurde der Organisation die steuerliche Gemeinnützigkeit wegen Verfassungsfeindlichkeit entzogen, während auf der Website weiterhin von einer gemeinnützigen GmbH die Rede war. Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen wollte sich auf Anfrage der Zeitung nd dazu nicht äußern.

Die Zeitung berichtete zudem, er habe mit den Einnahmen Geld für eine Partei sammeln wollen, deren Programm unter anderem die Einführung der Folter in Deutschland vorsah. Das ist ein deutlich gravierenderer politischer Befund als die häufig zitierten wirtschaftspolitischen Positionen, die überwiegend aus seinen eigenen Social-Media-Profilen stammen.

Neben dem Drogengeschäft nannte er in Selbstbeschreibungen weitere Projekte in frühen Gründungsphasen, darunter eine Plattform für elektronische Musik und ein Dating-Projekt. Auch die häufig zitierten Studienangaben zu München, London und New York stammen aus selbst verfassten Profilen und wurden nicht unabhängig verifiziert.

Das Ende des Geschäftsmodells

Die Grauzone schloss sich. Der Bundesrat beschloss eine Reform des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, mit der auch der Verkauf von 1cP-LSD unter das Verbot fiel. Damit endete das Modell, auf dem das gesamte Unternehmen aufgebaut war.

Für die Drogenpolitik war der Fall lehrreich. Er zeigte, dass ein einzelner, medial präsenter Akteur regulatorischen Druck erzeugen kann, den jahrelanger anonymer Onlinehandel nicht erzeugt hatte. Die Sichtbarkeit war das Geschäftsmodell – und zugleich sein Ablaufdatum.

Einordnung: Was belegt ist und was nicht

Beim Recherchieren zu Carl Philipp Trump fällt auf, wie unterschiedlich die Quellenqualität ist. Solide belegt sind das Geschäftsmodell, das Produkt, das Ladengeschäft, die Zollprobleme, das Obdachlosen-Vorhaben samt Kritik, die politischen Aktivitäten und das gesetzliche Verbot. Diese Punkte stammen aus redaktionell geprüfter Berichterstattung mehrerer unabhängiger Häuser.

Auf Selbstauskunft beruhen dagegen die Umsatzzahlen, die Verwandtschaft mit Donald Trump, der Bildungsweg und ein Großteil der politischen Programmatik. Das macht sie nicht automatisch falsch, aber sie sollten als das gekennzeichnet werden, was sie sind. Seriöse Berichterstattung über eine lebende Person unterscheidet zwischen dokumentierten Tatsachen und Behauptungen – gerade dann, wenn die Person selbst ein Interesse an einer bestimmten Darstellung hat.

Fazit

Die Geschichte von Carl Philipp Trump ist keine klassische Startup-Erfolgsgeschichte und auch keine reine Skandalchronik. Sie ist ein Lehrstück über Regulierung: darüber, wie ein Gesetz, das eigentlich flexibel genug sein sollte, an einer Molekülvariante scheitert; darüber, wie schnell aus einer juristischen Lücke ein Geschäft mit sechsstelligen Monatsumsätzen wird; und darüber, wie ein einzelner Akteur durch bewusste Öffentlichkeit genau die Regulierung beschleunigt, die sein Modell beendet.

Wer sich für die Debatte um psychedelische Substanzen, Research Chemicals und deutsche Drogenpolitik interessiert, findet in diesem Fall ein ungewöhnlich konkretes Anschauungsmaterial. Und eine Erinnerung daran, dass die Grenze zwischen unternehmerischem Mut und unverantwortlichem Risiko oft weniger im Geschäftsmodell liegt als in der Frage, wer die Folgen trägt.

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Häufig gestellte Fragen

Wer ist Carl Philipp Trump? Ein Berliner Unternehmer, der ab September 2020 über einen Onlineshop und ein Ladengeschäft in Friedrichshain LSD-Derivate verkaufte, die zu diesem Zeitpunkt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fielen.

Was ist 1cP-LSD und warum war der Verkauf legal? 1cP-LSD ist ein LSD-Derivat, das der Körper in LSD umwandelt. Durch die veränderte chemische Struktur galt es zunächst als eigener Stoff und war vom Betäubungsmittelgesetz nicht erfasst.

Ist Carl Philipp Trump mit Donald Trump verwandt? Er gibt selbst an, über mehrere Ecken verwandt zu sein. Unabhängig bestätigt wurde diese Verwandtschaft nie, weshalb Medien sie durchgängig als Selbstauskunft kennzeichnen.

Ist der Verkauf von 1cP-LSD heute noch erlaubt? Nein. Mit einer Reform des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes wurde 1cP-LSD verboten, wodurch das Geschäftsmodell seine rechtliche Grundlage verlor.

Was war das umstrittene Obdachlosen-Experiment? Er kündigte an, 1cP-LSD an wohnungslose Menschen zu verteilen, um Alkoholabhängigkeit zu behandeln. Fachleute kritisierten das Vorhaben scharf, da es ohne medizinische Kontrolle und Ethikprüfung stattfinden sollte.

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